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MIT 55 AUF WELTREISE ⛵️? VORSICHT, FALLE!

Krankenversicherung auf Langfahrt und Weltreise

Eine mehrjährige Weltreise mit dem eigenen Schiff ist für viele Menschen ein großer Traum.

Gerade wer sich mit Mitte 50 oder später auf eine solche Reise begibt, hat häufig lange darauf hingearbeitet. Die nautische Planung, die Finanzierung des Schiffes, die Route und die Versorgung unterwegs nehmen dabei viel Raum ein.

Ein Thema wird dagegen erstaunlich häufig erst dann genauer betrachtet, wenn die Reise bereits begonnen hat:

die Krankenversicherung.

Dabei gehört der Krankenversicherungsschutz zu den Punkten, die bei einer mehrjährigen Weltreise frühzeitig betrachtet werden sollten.

Denn es geht nicht nur darum, wie eine Erkrankung oder ein Unfall während der Reise finanziell abgesichert ist. Ebenso wichtig kann die Frage sein, wie die eigene Versicherungssituation nach mehreren Jahren im Ausland aussieht.

Und genau hier kann das Alter eine besondere Rolle spielen.

Medizinische Versorgung auf Weltreise ist nicht mit Deutschland vergleichbar

Wer mehrere Jahre unterwegs ist, kann nicht davon ausgehen, dass die medizinische Versorgung überall nach denselben Regeln funktioniert wie in Deutschland.

Auf See besteht naturgemäß keine unmittelbare Möglichkeit, einen Arzt aufzusuchen. Auch nach dem Anlaufen eines Hafens können die medizinischen Möglichkeiten und Kosten erheblich voneinander abweichen.

Ein Zahnarztbesuch in der Karibik kann bereits teuer werden. Bei einer Operation oder einer schweren Erkrankung können sehr schnell Kosten entstehen, die das normale Reisebudget deutlich übersteigen.

Besonders wichtig wird die Frage, wo eine notwendige Behandlung stattfinden kann und wie die Kosten dafür übernommen werden.

Eine langfristige Auslandskrankenversicherung kann deshalb ein wichtiger Bestandteil der Reiseplanung sein.

Allerdings sollte eine solche Versicherung nicht isoliert betrachtet werden.

Vor Abschluss sollte beispielsweise geprüft werden:

  • Welche Länder und Regionen sind eingeschlossen?
  • Wie lange besteht der Versicherungsschutz?
  • Gibt es besondere Regelungen für USA und Kanada?
  • Wie werden Vorerkrankungen behandelt?
  • Welche Selbstbeteiligungen gelten?
  • Welche Leistungen sind bei stationären Behandlungen vorgesehen?
  • Wie funktioniert eine medizinisch notwendige Rückführung?
  • Muss der Versicherte zunächst selbst bezahlen?
  • Gibt es Altersgrenzen oder besondere Annahmebedingungen?

Gerade bei einer mehrjährigen Reise können solche Details erhebliche Bedeutung bekommen.

Die erste entscheidende Frage: Was passiert mit dem Wohnsitz?

Wer Deutschland für mehrere Jahre verlassen möchte, steht zunächst vor einer grundsätzlichen Frage:

Bleibt der Lebensmittelpunkt in Deutschland oder wird der Wohnsitz tatsächlich ins Ausland verlegt?

Diese Frage ist nicht nur melderechtlich oder steuerlich relevant. Sie kann auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben.

Dabei spielen unter anderem die bisherige Versicherungsform, die persönliche Versicherungsbiografie, das Alter und das geplante Aufenthaltsmodell eine Rolle.

Eine Abmeldung in Deutschland sollte deshalb nicht als isolierte Formalität betrachtet werden.

Ebenso wenig sollte man davon ausgehen, dass eine Auslandskrankenversicherung automatisch alle Fragen der bisherigen deutschen Krankenversicherung löst.

Gesetzlich versichert und auf Weltreise

Besonders interessant kann die Situation für Menschen sein, die bisher gesetzlich krankenversichert waren und während der Weltreise von Vermögen, Kapitalerträgen oder anderen Einkünften leben.

Naheliegend erscheint zunächst folgende Überlegung:

Die deutsche Krankenversicherung wird während einer mehrjährigen Weltreise kaum genutzt. Warum also weiterhin Beiträge bezahlen, wenn stattdessen eine internationale Krankenversicherung abgeschlossen werden kann?

Diese Überlegung greift möglicherweise zu kurz.

Denn die entscheidende Frage kann nicht nur lauten:

„Wie bin ich während der Weltreise versichert?“

Sondern auch:

„Wie sieht meine Versicherungssituation bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland aus?“

Warum die 55-Jahre-Grenze besondere Aufmerksamkeit verdient

Für Personen ab 55 Jahren können bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung besondere gesetzliche Regelungen relevant werden.

Vereinfacht gesagt bedeutet das:

Eine jahrzehntelange frühere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung führt nicht automatisch dazu, dass nach einer mehrjährigen Auslandszeit jederzeit eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Welche Regelungen im konkreten Fall greifen, hängt von den persönlichen Umständen und insbesondere von der individuellen Versicherungsbiografie ab.

Das macht einen scheinbar einfachen Gedanken problematisch:

„Ich war immer gesetzlich versichert. Wenn ich später nach Deutschland zurückkomme, bin ich wieder gesetzlich versichert.“

So pauschal lässt sich das nicht sagen.

Gerade bei einer Abreise mit Ende 50 stellt sich deshalb eine andere Frage als bei einer Weltreise mit 40:

Wie sieht die Situation bei einer Rückkehr mit 62, 63 oder 65 Jahren aus?

Die Antwort lässt sich nicht allein anhand des Alters bestimmen. Auch die bisherige Versicherungsbiografie und die konkrete Situation bei der Rückkehr spielen eine Rolle.

Nicht nur auf mündliche Auskünfte verlassen

Wer seine bisherige Krankenversicherung wegen einer mehrjährigen Weltreise verändern oder beenden möchte, sollte die Konsequenzen vorher sorgfältig klären.

Eine schriftliche Auskunft der zuständigen Krankenkasse kann dabei hilfreich sein.

Sinnvoll kann es sein, die geplante Situation möglichst konkret zu schildern:

  • aktuelles Alter
  • bisherige Versicherungsbiografie
  • geplanter Zeitraum im Ausland
  • geplanter Wohnsitz
  • Art der Weltreise
  • geplante Rückkehr
  • mögliche Erwerbstätigkeit nach der Rückkehr

Denn eine allgemeine Aussage zur Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig die konkrete persönliche Situation abbilden.

Eine andere Möglichkeit: Die deutsche Absicherung bleibt bestehen

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit kann darin bestehen, den deutschen Wohnsitz und die bestehende Krankenversicherung nicht vorschnell aufzugeben.

Damit können allerdings weiterhin Beiträge anfallen.

Gleichzeitig ist zu prüfen, welche Leistungen während des Auslandsaufenthalts tatsächlich bestehen und ob zusätzlich eine internationale Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.

Dadurch kann eine Situation entstehen, in der während der Weltreise sowohl Beiträge zur deutschen Krankenversicherung als auch Beiträge für eine internationale Krankenversicherung anfallen.

Auf den ersten Blick wirkt das möglicherweise teuer.

Ob ein solches Modell im individuellen Fall sinnvoll oder überhaupt möglich ist, hängt jedoch von den jeweiligen persönlichen Umständen ab.

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht:

„Was kostet mich die Krankenversicherung pro Monat?“

Sondern:

„Welche Absicherung habe ich heute – und welche Optionen möchte ich mir für später offenhalten?“

Was passiert, wenn die Weltreise anders endet als geplant?

Eine mehrjährige Weltreise ist ein langfristiges Projekt.

Aber langfristige Pläne können sich verändern.

Vielleicht stellt man nach einigen Monaten fest, dass das Leben an Bord anders ist als erwartet.

Vielleicht verändern sich familiäre Umstände.

Vielleicht entsteht eine gesundheitliche Situation, die eine Rückkehr erforderlich macht.

Oder das Schiff wird beschädigt und muss verkauft werden.

Dann kann aus einer ursprünglich auf fünf oder zehn Jahre ausgelegten Weltreise plötzlich eine ungeplante Rückkehr nach Deutschland werden.

Deshalb lohnt sich bei der Planung ein Gedankenexperiment:

Was passiert, wenn die Reise nach sechs Monaten endet?

Was passiert nach zwei Jahren?

Und was passiert nach fünf Jahren?

Gerade die letzte Frage kann bei einer Abreise mit Ende 50 interessant sein.

Denn während der Weltreise vergeht nicht nur Zeit.

Man wird auch älter.

Und wenn Deutschland dauerhaft verlassen wird?

Natürlich kann auch das Gegenteil passieren.

Die Weltreise funktioniert so gut, dass aus einer Reise ein neues Leben wird.

Das Schiff liegt vielleicht irgendwann dauerhaft im Mittelmeer. Aus der ursprünglichen Weltreise wird ein längerer Aufenthalt in einem anderen Land. Vielleicht wird das Schiff später verkauft und stattdessen eine Wohnung oder ein Haus im Ausland gekauft oder gemietet.

Damit verändern sich die Fragen.

Dann geht es unter anderem um:

  • Krankenversicherung im Wohnsitzstaat
  • Aufenthaltsrecht
  • Steuerrecht
  • Rentenbezug
  • Sozialversicherung
  • mögliche Doppelbesteuerungsfragen

Innerhalb der Europäischen Union können dabei andere Rahmenbedingungen gelten als bei einem dauerhaften Aufenthalt in einem Staat außerhalb Europas.

Auch die deutsche Rente kann grundsätzlich ins Ausland gezahlt werden. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass die Krankenversicherung unverändert bestehen bleibt.

Rente, Steuer und Krankenversicherung sind drei miteinander verbundene, aber rechtlich unterschiedliche Themen.

Wer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt, sollte diese Fragen deshalb getrennt betrachten und fachlich prüfen lassen.

Die Rente fährt mit

Eine mehrjährige Weltreise kann sich über einen Zeitraum erstrecken, in dem der Reisende das Rentenalter erreicht.

Auch deshalb sollte die Krankenversicherung nicht isoliert betrachtet werden.

Wer beispielsweise heute Ende 50 ist und mehrere Jahre unterwegs sein möchte, kann während der Reise vom Erwerbsleben in den Ruhestand wechseln.

Dann verändern sich möglicherweise die Rahmenbedingungen.

Die Frage lautet also nicht nur:

„Wie finanziere ich meine Weltreise?“

Sondern auch:

„Wie sieht mein finanzielles und sozialversicherungsrechtliches Umfeld während und nach der Reise aus?“

Dabei können Wohnsitz, Rentenbezug, Versicherungsbiografie und Aufenthaltsstaat zusammenwirken.

Was kostet die vermeintliche Freiheit?

Natürlich spielt Geld eine Rolle.

Wenn eine deutsche Krankenversicherung beispielsweise mehrere hundert Euro monatlich kostet, kann die Versuchung groß sein, diese Belastung während einer mehrjährigen Weltreise zu reduzieren.

Über fünf Jahre summieren sich monatliche Beiträge schließlich zu einer erheblichen Summe.

Aber auch die Gegenrechnung gehört zur Planung:

Welche Kosten könnten entstehen, wenn sich die Versicherungssituation nach der Rückkehr schwieriger darstellt als erwartet?

Hier geht es ausdrücklich nicht darum, ein bestimmtes Versicherungsmodell als richtig oder falsch darzustellen.

Es geht um eine einfache Planungsregel:

Nicht nur die Kosten der Reise betrachten, sondern auch die möglichen Kosten einer veränderten Lebenssituation.

Der Rückweg gehört ins Budget

Neben der Krankenversicherung gehört deshalb ein weiterer Punkt in eine langfristige Reiseplanung:

ein finanzieller Rückweg.

Ein Schiff lässt sich nicht immer kurzfristig zum gewünschten Preis verkaufen.

Reparaturen können teuer werden. Der Markt kann sich verändern. Eine gesundheitliche Situation kann dazu führen, dass ein Verkauf schneller notwendig wird als ursprünglich geplant.

Ein finanzieller Puffer sollte deshalb nicht nur für Reparaturen, Marina-Gebühren und laufende Lebenshaltungskosten ausreichen.

Auch eine ungeplante Rückkehr sollte zumindest gedanklich berücksichtigt werden.

Das bedeutet nicht, jede Katastrophe finanziell absichern zu müssen.

Das ist ohnehin unmöglich.

Es geht vielmehr darum, sich durch die eigene Reiseplanung nicht unnötig in eine Situation zu bringen, aus der man später nur schwer herauskommt.

Die drei Fragen vor dem Ablegen

Eine mehrjährige Weltreise ab 55 oder im Rentenalter ist keineswegs unmöglich.

Für viele Menschen kann gerade diese Lebensphase besonders attraktiv sein.

Aber die Krankenversicherung sollte dabei nicht als Nebenthema behandelt werden.

Vor dem Ablegen lohnt es sich deshalb, mindestens drei Szenarien zu betrachten:

1. Was passiert, wenn ich nach einem Jahr zurückkomme?

2. Was passiert, wenn ich erst nach fünf Jahren zurückkomme?

3. Was passiert, wenn ich gar nicht mehr nach Deutschland zurückkehre?

Erst wenn diese Szenarien betrachtet wurden, lässt sich die persönliche Planung sinnvoll einordnen.

Dabei sollte insbesondere bei Personen ab 55 berücksichtigt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung besondere Bedeutung haben können.

Nicht nur die Reise planen – auch den Rückweg

Eine Weltreise ist ein Stück Freiheit.

Aber Freiheit bedeutet nicht, dass man auf Planung verzichten kann.

Im Gegenteil.

Je länger die Reise dauert und je älter man bei der Abreise ist, desto wichtiger kann es sein, verschiedene mögliche Zukunftsszenarien mitzudenken.

Die Route kann sich verändern.

Das Schiff kann sich verändern.

Die familiäre Situation kann sich verändern.

Die eigene Gesundheit kann sich verändern.

Und auch die Vorstellung davon, wo man seinen Lebensabend verbringen möchte, kann sich verändern.

Eine gute Planung bedeutet deshalb nicht, jedes Ereignis vorhersehen zu können.

Eine gute Planung bedeutet, sich möglichst viele Türen offen zu halten.

Und bei der Krankenversicherung kann genau diese Vorsorge entscheidend sein.

Denn die wichtigste Frage vor dem Ablegen lautet vielleicht nicht:

„Wie komme ich um die Welt?“

Sondern:

„Wie komme ich zurück – wenn ich zurückkommen muss?“

Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungs-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.

Die dargestellten Zusammenhänge können je nach persönlicher Versicherungsbiografie, Alter, Wohnsitz, Aufenthaltsstaat, Versicherungsstatus und weiteren Umständen unterschiedlich ausfallen. Insbesondere bei einer geplanten längeren Auslandsreise, einer Aufgabe des Wohnsitzes oder einer Veränderung bzw. Beendigung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes sollte die individuelle Situation vorab mit der zuständigen Krankenkasse und gegebenenfalls mit entsprechend qualifizierten Fachleuten geklärt werden.

Gesetzliche und versicherungsrechtliche Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die individuelle Entscheidung der zuständigen Stellen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Prüfung oder Beratung.

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